Nutzungsbedingungen

Einleitung

Willkommen im Forschungsprojekt LastMileSolution und damit bei mooby!

Deine Gemeinde ist Teil des Forschungsprojekts LastMileSolution, gefördert seitens des Klimaministeriums. Ziel im Rahmen des Projekts ist die Förderung von Mikromobilität – in klarer Abgrenzung zu derzeit tätigen Elektro-Roller-Sharingsystemen (im Folgenden „e-Roller“ genannt) – um damit einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimastrategie des Bundes im Verkehrsbereich zu leisten. Damit hast Du die Möglichkeit, einen e-Roller für einen längeren Zeitraum zu testen – für berufliche und private Wege, ideal in Verbindung mit den Öffis, flexibel, unkompliziert und kostengünstig, im Rahmen des Projekts kostenfrei. Nutze dafür die mooby-App für Deine Buchung, die Aus- und Rückgabe Deines e-Rollers oder wenn Du Hilfe brauchst. Danke auch schon jetzt für Dein laufendes Feedback über die APP zu Deiner Nutzung des e-Rollers. Mooby ist auch aus wissenschaftlicher und planerischer Sicht sehr interessant für die Mobilität der Zukunft!

Allgemeines

Die netwiss OG mit Sitz in Wien ist Projektleiterin im Forschungsprojekt LastMileSolution und damit Betreiberin der Dienstleistung mooby (im Folgenden „mooby“ genannt). Diese allgemeinen Nutzungs- und Datenschutzbedingungen (im Folgenden „Bedingungen“ genannt) finden Anwendung in Bezug auf die Nutzung unserer e-Roller als Transportmittel durch die Nutzerinnen und Nutzer (im Folgenden „Nutzer“ genannt) und die Benutzung unserer mobilen Applikation (im Folgenden: „mooby-App“ genannt).

Vertragliche Beziehung, Nutzungszeitraum und Kosten

Die vertragliche Beziehung – geregelt nach diesen Bedingungen – wird zwischen dem Nutzer der mooby-Dienstleistungen und der Betreiberin mooby begründet.
Der Nutzer muss mindestens 18 Jahre alt sein und seinen Wohnsitz in einer teilnehmenden Gemeinde aufweisen.
Die vertragliche Beziehung – geregelt nach diesen Bedingungen – zwischen mooby und dem Nutzer wird im Regelfall für den über die mooby-App definierten Nutzungszeitraum von einem Monat abgeschlossen.
Die Nutzung des e-Rollers im Rahmen des Forschungsprojekts LastMileSolution ist für den Nutzer kostenfrei.

Mooby-App

Die mooby-Dienstleistungen bzw. die mooby-App kann seitens des Nutzers nur über die Zugehörigkeit (Wohnhaft in einer teilnehmenden Gemeinde) zu einer an mooby teilnehmenden Gemeinde in Anspruch genommen bzw. genutzt werden. Eine Nutzung ohne Zugehörigkeit zu einer teilnehmenden Gemeinde ist explizit ausgeschlossen.
Der Nutzer ist nur dann berechtigt, die mooby-Dienstleistungen zu nutzen, wenn der Nutzer ein Benutzerkonto in der mooby-App eingerichtet hat (im Folgenden: „Benutzerkonto“).
Zu der Einrichtung des Benutzerkontos muss der Nutzer persönliche Daten wie den vollständigen Namen, die Wohnadresse, eine persönliche E-Mailadresse und eine persönliche Mobiltelefonnummer angeben. Die vom Nutzer angegebenen persönlichen Daten müssen richtig und vollständig sein. Der Nutzer ist verpflichtet, diese persönlichen Daten für den Zeitraum der Nutzung auf dem aktuellem Stand zu halten. Solange die erforderlichen persönlichen Daten nicht auf aktuellem Stand sind, ist der Nutzer nicht berechtigt, die mooby-Dienstleistungen zu nutzen. Mooby behält sich für diesen Fall das Recht vor, das Benutzerkonto des betroffenen Nutzers zu sperren.
Das Benutzerkonto ist nur für den Nutzer bestimmt, der dieses eingerichtet hat. Der Nutzer verpflichtet sich, Benutzername und Passwort an keine anderen Personen weiterzugeben.
Sobald das Benutzerkonto in der mooby-App eingerichtet ist, kann der Nutzer die mooby-App – vorbehaltlich der Regelungen dieser Bedingungen – benutzen, insbesondere um einen e-Roller zu reservieren, zu übernehmen, zu nutzen und wieder zurück zu geben.
Die Anzahl der e-Roller je Gemeinde ist beschränkt – somit besteht kein Rechtsanspruch auf die Nutzung eines e-Rollers, weder generell noch für einen bestimmten Zeitraum. Mooby ermöglicht die Nutzung nach dem Prinzip „first-come, first-served“.
Der Nutzer ist verantwortlich für jede Verwendung, missbräuchliche Verwendung, jeden Schaden oder Diebstahl des e-Rollers. Dies gilt jedoch nur, wenn und soweit ein solches Ereignis durch vorsätzliche oder fahrlässige Handlungen oder Unterlassungen des Nutzers verursacht worden ist.
Um eine unberechtigte Nutzung des Benutzerkontos eines Nutzers durch Dritte zu vermeiden, wird der entsprechende Nutzer mooby unverzüglich über jeden vom Nutzer vermuteten Fall einer unberechtigten Nutzung informieren. Diese Mitteilungspflicht besteht auch, wenn der Nutzer sein Mobiltelefon, auf dem das Benutzerkonto installiert ist, aus welchem Grund auch immer, nicht mehr zur Verfügung hat. In diesen Fällen behält sich mooby das Recht vor, das Benutzerkonto des Nutzers zu sperren.

Fahrberechtigung und Verbote

Die Nutzung des e-Rollers ist ausnahmslos entsprechend der jeweiligen Rechtsvorschriften zulässig, im Speziellen der jeweils aktuell gültigen Fassung der STVO (Straßenverkehrsordung). Der Nutzer ist verpflichtet, die jeweils aktuell gültigen Fassungen der relevanten Rechtsvorschriften zu kennen.
Die Nutzung des e-Rollers ist nur auf österreichischem Staatsgebiet zulässig – eine Nutzung im nichtösterreichischen Ausland ist nicht zulässig.
Der Nutzer ist nur dann berechtigt, einen e-Roller zu fahren, wenn dieser mindestens 18 Jahre alt ist und ein aktives Benutzerkonto hat. Das maximale Nutzungsgewicht von 110 Kilogramm darf nicht überschritten werden bzw. muss der Nutzer fähig sein, den e-Roller sicher im Straßenverkehr zu nutzen. Der Nutzer ist verpflichtet, einen Helm während der Fahrt mit dem e-Roller zu tragen.
Der Nutzer darf den e-Roller niemals unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten fahren, die die Fahrtauglichkeit des Nutzers beeinträchtigen könnten – es gilt ein striktes Alkoholverbot. Der Transport von Objekten, die aufgrund der Größe, dem Gewicht oder der Beschaffenheit die Fahrsicherheit beeinträchtigen könnten, ist verboten. Ebenso der Transport von giftigen oder leicht entzündlichen Substanzen.
Der e-Roller darf niemals mit mehr als einer Person genutzt werden.
Der e-Roller darf ausschließlich von dem registrierten Nutzer genutzt werden – eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig. Für Schäden und Ansprüche, die aus so einer unzulässigen Weitergaben an Dritte entstehen, haftet der Nutzer uneingeschränkt selbst.
Der e-Roller darf niemals in Zusammenhang mit einer Straftat genutzt werden.

E-Roller Übernahme, Nutzung und Rückgabe

Die Übernahme des e-Rollers erfolgt vor Ort in der jeweiligen Gemeinde – Zeitpunkt, Ort und Übergabeperson sind in der mooby-App festgelegt. Eine davon abweichende Vorgehensweise ist nicht zulässig.
Bei der Übergabe werden dem Nutzer der e-Roller, ein Ladegerät und eine Bedienungsanleitung übergeben. Diese drei Dinge sind bei der Rückgabe an die Übergabeperson in nutzungsentsprechend, jedoch möglichst gutem Zustand zu übergeben.
Vor jeder Benutzung des e-Rollers ist der Nutzer verpflichtet, diesen auf seinen Zustand, auf Mängel oder Schäden, die äußerlich erkennbar sind, zu überprüfen. Wenn der Nutzer Mängel oder Schäden, die die Funktionsfähigkeit des e-Rollers oder die Straßenverkehrssicherheit beeinträchtigen könnten, entdeckt, ist der Nutzer verpflichtet, diese Mängel oder Schäden über die mooby-App an mooby zu melden.
Die Rückgabe des e-Rollers durch den Nutzer erfolgt zum in der mooby-App vorgegebenen Ort und Zeitpunkt an die ebenfalls vorgegebene Übergabeperson. Eine davon abweichende Vorgehensweise ist nicht zulässig.
Im Rahmen der Rückgabe ist der e-Roller auf äußerlich erkennbare Mängel oder Schäden zu überprüfen bzw. sind im Rahmen der Nutzung festgestellte (auch kleinere) Mängel oder Schäden im Übergabeprozess in der mooby-App zu dokumentieren.

Unfälle und Ersatzfahrzeug

Im Falle eines Unfalls mit dem e-Roller ist der Nutzer verpflichtet, bezogen auf die Unfallschwere, die Unfallfolgen und den Unfallhergang die Polizei oder Rettung zu benachrichtigen. Der Nutzer ist im Rahmen des Möglichen verpflichtet, die Kontaktdaten der an dem Unfall beteiligten Personen zu erheben und die Unfallstelle in angemessener Weise mit Fotos zu dokumentieren.
Der Nutzer verpflichtet sich, mooby unmittelbar nach einem Unfall über die dafür vorgesehene Maske in der mooby-App zu informieren und die darin vorhandenen Angaben zu machen. Mooby behält sich das Recht vor, den Nutzer zu kontaktieren und weitere Informationen einzuholen bzw. den Nutzer zu unterstützen.
Die Nutzung des e-Rollers nach einem Unfall ist nicht zulässig – in diesem Fall ist der e-Roller an mooby zurückzugeben. Dies erfolgt über Kontaktaufnahme der Übergabeperson in der Gemeinde.
Der Nutzer hat das Recht, in einer angemessenen Frist einen Ersatz-e-Roller seitens mooby für die Restlaufzeit des Nutzungszeitraums zur Verfügung gestellt zu bekommen.

Versicherung und Haftung

Alle e-Roller sind über eine Haftpflichtversicherung versichert.
Sofern der Nutzer einen Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistungen in einem der Schwere des Verschuldens des Nutzers entsprechenden Verhältnis zu kürzen oder zur Gänze auszusetzen.
Der Nutzer haftet für jeden Schaden im Rahmen der Nutzung des e-Rollers im Nutzungszeitraum, die auf eine fahrlässige oder vorsätzliche Handlung oder Unterlassung des Nutzers basieren – dies umfasst alle relevanten Rechtsnormen, im Speziellen auch Verstöße nach der STVO (Straßenverkehrsordnung).
Der Nutzer hält mooby hinsichtlich aller Schäden gemäß gesetzlicher Vorschriften schadlos, die von Dritten geltend gemacht werden, vorausgesetzt, dass diese Schäden auf vorsätzlichen oder fahrlässigen Handlungen oder Unterlassungen des Nutzers beruhen.

Schlussbestimmungen

Mooby behält sich das Recht vor, die Regelungen der Bedingungen, die auf die Nutzung der e-Roller anwendbar sind, jederzeit zu ändern. Die Änderung solcher Regelungen der Bedingungen ist jedoch nur für Nutzungszeiträume gültig, die nach einer solchen Änderung abgeschlossen worden sind. Mooby wird den Nutzer per E-Mail über eine solche Änderung mindestens 10 Werktage vor dem Eintritt des Inkrafttretens einer solchen Änderung informieren.
Die Bedingungen unterliegen dem österreichischen Recht – Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Bedingungen in Österreich ist Wien.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und den Bestand der Bedingungen unberührt.